Ausbildung und Berufstätigkeit in Italien

Ausbildung:
Studienaufenthalte in Italien sind im Rahmen des Erasmus–Programm bzw. Sokrates–Programm möglich. Adressen sind bei den Akademischen Auslandsämter der Universitäten erhältlich,
sowie bei den Erasmus/Sokrates-Beauftragten der Juristischen Fakultäten.

Bitte beachten Sie hierzu die von uns nachfolgend zusammengestellten Links

Auslandsstudium

Erfahrungsberichte :

 MILANO, PALERMO

Der Erwerb eines italienischen Universitätsabschlusses (sog. laurea)
Wer ein deutsches Staatsexamen abgelegt hat, kann in Italien die "laurea", den Universitätsabschluss, der das Äquivalent zum ersten Staatsexamen darstellt, erwerben. Die für das deutsche Examen erbrachten Leistungen rechnet die italienische Universität pauschal an. Das führt dazu, dass der deutsche Student nur ein verkürztes Programm an Scheine machen muss. Zusammen mit der tesi erfordert diese einen Zeitaufwand von etwas 1 1/2 Jahren.

Zunächst muss man sich regulär an einer italienischen Universität einschreiben. Dann kann man einen Auftrag auf Anrechnung des deutschen Staatsexamen beim Dekanat der Fakultät stellen. Diese Prüfungen werden, wie dargestellt, am Ende eines akademischen Jahres im Juli abgenommen.

Die Vorbereitung auf die Prüfungen besteht im wesentlichen darin, die angegebene Literatur durchzuarbeiten. Weder ist der Besuch von Veranstaltungen zwingend erforderlich noch überhaupt ein längerer Aufenthalt in Italien. Bereits während des akademischen Jahres, vor Ablegung der Prüfungen, kann man mit dem Schreiben der tesi beginnen. Zwar ist es ohne ein vollständiges Studium in Italien wohl kaum möglich, eine überdurchschnittliche tesi zu erstellen. Vorausgesetzt, dass man befriedigend italienisch sprich, ist es jedoch möglich, die laurea zu erwerben.

Wer sich für dieses Studium interessiert, sollte sich bis zum 15.3. für das gleiche Jahr bei einem italienischen Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland bewerben.

(aus Großfeld/Vieweg, JuS-Auslandsstudienführer, 2. Aufl. 1991, S. 71)

Postgraduate–Abschlüsse (LL.M.)
Postgraduate–Abschlüsse (LL.M.) werden nach hiesigem Kenntnisstand in Italien nur vereinzelt angeboten.

Weitere Informationen dazu:
LL.M. allgemein: http://www.jurawelt.com

Speziell für Italien:

http://www.rewi.hu-berlin.de (Unter der Rubrik International)

http://www.jurawelt.com

Wahlstation und Praktikum in Italien:

Liste von Kanzleien in Italien:
Falls Sie eine Liste italienischer Kanzleien erhalten möchten, die sich grundsätzlich bereit erklärt haben Praktikanten oder Referendare aufzunehmen, so können Sie unter Angabe der gewünschten Region das Sekretariat kontaktieren.

Die Tätigkeit als Rechtsanwalt in Italien:
Für die Tätigkeit als Rechtsanwalt in Italien stehen dem deutschen Anwalt die Möglichkeiten der Rechtsanwalts-Freizügigkeitsrichtlinie (Nr. 98/5/EG v. 16.2.1998, vgl. NJW 1998, 1466; Text in EuZW 1998, 523) offen. Italien hat diese Richtlinie durch Gesetzesverordnung Nr. 96 vom 21. 5. 2001 umgesetzt (hier lesen).