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Ausbildung und Berufstätigkeit in Italien
Ausbildung: Bitte beachten Sie hierzu die von uns nachfolgend zusammengestellten Links Erfahrungsberichte : Der Erwerb eines italienischen Universitätsabschlusses (sog.
laurea) Zunächst muss man sich regulär an einer italienischen Universität einschreiben. Dann kann man einen Auftrag auf Anrechnung des deutschen Staatsexamen beim Dekanat der Fakultät stellen. Diese Prüfungen werden, wie dargestellt, am Ende eines akademischen Jahres im Juli abgenommen. Die Vorbereitung auf die Prüfungen besteht im wesentlichen darin, die angegebene Literatur durchzuarbeiten. Weder ist der Besuch von Veranstaltungen zwingend erforderlich noch überhaupt ein längerer Aufenthalt in Italien. Bereits während des akademischen Jahres, vor Ablegung der Prüfungen, kann man mit dem Schreiben der tesi beginnen. Zwar ist es ohne ein vollständiges Studium in Italien wohl kaum möglich, eine überdurchschnittliche tesi zu erstellen. Vorausgesetzt, dass man befriedigend italienisch sprich, ist es jedoch möglich, die laurea zu erwerben. Wer sich für dieses Studium interessiert, sollte sich bis zum 15.3. für das gleiche Jahr bei einem italienischen Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland bewerben. (aus Großfeld/Vieweg, JuS-Auslandsstudienführer, 2. Aufl. 1991, S. 71)
PostgraduateAbschlüsse (LL.M.) Weitere Informationen dazu: Speziell für Italien: http://www.rewi.hu-berlin.de (Unter der Rubrik International) Wahlstation und Praktikum in Italien: Liste von Kanzleien in Italien: Falls Sie eine Liste italienischer Kanzleien erhalten möchten, die sich grundsätzlich bereit erklärt haben Praktikanten oder Referendare aufzunehmen, so können Sie unter Angabe der gewünschten Region das Sekretariat kontaktieren. Die Tätigkeit als Rechtsanwalt in Italien: |