Jahrbuch für Italienisches Recht

Das Jahrbuch für Italienisches Recht wird von Prof. Dr. Dr.h.c. mult. Erik Jayme, Heidelberg, - seit Band 12 - gemeinsam mit Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel, Köln, im Auftrag der Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen e.V. zusammen mit dem Vorstand der Vereinigung herausgegeben. Das Jahrbuch erscheint im Verlag C.F.Müller, jeweils im Spätsommer / Herbst. Sein erster Band wurde 1988 veröffentlicht.

Die wissenschaftliche Redaktion ist seit dem Jahr 2000 im Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln angesiedelt; die Drucklegung wird von Frau Dipl.Übersetzerin Karla Rupp-Alene im Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg im Zusammenwirken mit der Redaktion betreut.

Das Jahrbuch dient der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit und der Information über das italienische Recht. Zugleich werden aktuelle Themen des deutsch-italienischen Rechtsverkehrs diskutiert und für die Rechtspraxis aufbereitet. Sein Ziel ist es weiter, über die Anwendung des italienischen Rechts durch deutsche Gerichte sowie seine Relevanz in der Wirtschafts- und Kautelarjurisprudenz zu unterrichten.

Abhandlungen und Beiträge nehmen zu den Entwicklungen des italienischen Rechts und des zwischenstaatlichen Rechtsverkehrs Stellung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Unterrichtung über die Umsetzung bedeutsamer EG-Richtlinien in den beiden berührten Rechtsordnungen und der Vergleich der jeweiligen Umsetzungsakte. Das im Entstehen begriffene Europäische Privatrecht ist aus bilateraler Sicht hier in den Blick genommen.

Die jährliche Dokumentation der reichen und vielgestaltigen italienbezogenen Rechtsprechung deutscher Gerichte und des EuGH sowie des deutschprachigen Schrifttums zum italienischen Recht gibt einen umfassenden Überblick. Wichtige Entscheidungen deutscher Gerichte und von deutschen Gerichten eingeholte Gutachten des Italienischen Justizministeriums sowie deutscher Universitätsinstitute zum italienischen Recht werden abgedruckt. Materialien und Register vervollständigen die Bände.

Informationen über den Inhalt der Jahrbuchbänder finden Sie hier:
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/instipr/

Anschrift der Redaktion:
Prof.Dr.Heinz-Peter Mansel
Jahrbuch für Italienisches Recht
Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln

Albertus-Magnus-Platz
D-50923 Köln

E-Mail: ipr-institut@uni-koeln.de
Tel.  0221-470-2228
Fax. 0221-470-5129