Tagung Immobilienerwerb in Italien: zivilrechtliche Gestaltung und steuerrechtliche Rahmenbedingungen
Ferienimmobilien und Zweitwohnsitze in Italien erfreuen sich bei Deutschen nach wie vor großer Beliebtheit. Auch geschäftlich wird unverändert stark in Betriebsgrundstücke auf der italienischen Halbinsel investiert. Kauf, Veräußerung und Vererbung einer in Italien belegenen Immobilie werfen vielfältige Fragen des Zivil- und Steuerrechts auf. In dem Ansinnen, diesen Fragen auf den Grund zu gehen, veranstaltet die Forschungsstelle für italienisches Recht der LMU am
19. Oktober 2023 ab 9.00 Uhr im Senatssaal der LMU München (1. OG, Raum E110)
eine Tagung zum Thema Immobilienerwerb in Italien: zivilrechtliche Gestaltung und steuerrechtliche Rahmenbedingungen.
Im Rahmen von zwei Sessions werden Experten sowohl aus dem italienischen als auch deutschen Rechtskreis die auftretenden praktischen Fragestellungen auf den Punkt bringen und beantworten (vgl. Flyer anbei). Es ergeht herzliche Einladung an alle Interessierten.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, aus organisatorischen Gründen wird jedoch höflich um Anmeldung unter ls.kindler@jura.uni-muenchen.de oder per Fax +49 (0)89 / 2180 17861 gebeten.
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Stelle als Anwalt/Anwältin (m/w/d)
Deutsch-italienische Anwaltsboutique im Herzen von München (Nähe Odeonsplatz, englischer Garten und Galerieviertel) sucht kompetente Verstärkung im Zivilrecht, insbesondere Arbeits-, Erb-, und Familienrecht sowie internationales Vertragsrecht, Arbeit im Strafrecht wäre auch möglich.
Wir bieten einen angenehmen Arbeitsplatz in einer deutsch-italienisches Atmosphäre umgeben von italienischem Design, angemessene Vergütung, interessante Zusatzvergütungen, Home-Office, nach Einarbeitung, Part-time oder Full-time sowie spannende Dienstreisen nach Italien. Gerne können Sie Hund oder Katze mit in die Kanzlei bringen. Wir erwarten starke Beratungskompetenz, hohes Engagement, ernsthaftes Interesse, sich in neue Fälle und Rechtsgebiete einzuarbeiten, verhandlungssichere Sprachkompetenz in Deutsch, Englisch und Italienisch. (gute Noten helfen, praktische anwaltliche Fähigkeiten und Persönlichkeit halten wir für wichtiger).
Kontaktinformationen:
Bitte schicken Sie Ihren aussagekräftigen Curriculum an Rechtsanwalt Oostenryck, bo@lavvit.com.
Deutsch-Italienischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften (LL.B. Köln/Florenz)
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen werden den Grad eines „Bachelor of Laws“ als gemeinsamen Abschluss der Universität zu Köln und der Università degli Studi di Firenze erwerben (Joint Degree). Unter Anrechnung der Studienleistungen können im Anschluss die Studienabschlüsse „Erste Juristische Prüfung“ in Deutschland und „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“ in Italien ohne großen Zeitverlust erworben werden. Daher decken sich die meisten Studieninhalte des Bachelor-Studiengangs mit den Studieninhalten der jeweiligen regulären rechtswissenschaftlichen Studienabschlüsse beider Fakultäten. Der Studiengang wird durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) gefördert. Er wurde von der Universität zu Köln und der Università degli Studi di Firenze im Jahr 2015 ins Leben gerufen und wird von den Programmbeauftragen Prof. Dr. Mansel (Köln) und Prof. Dr. Caponi (Florenz) betreut.
Bewerben können sich alle Interessierten bis zum 15. Juli eines jeden Jahres.
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