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SAVE THE DATE

Vorträge u.a. von:

  • Frau Prof. Juliane Kokott, Generalanwältin beim EuGH: Die Unabhängigkeit der Justiz in deutscher und europäischer Sicht;
  • Frau Prof. Martina Benecke, Universität Augsburg: Entgeltgleichheit im deutschen und europäischen Arbeitsrecht und
  • Prof. Michael Stürner, Universität Konstanz: Sorgfaltspflichten in der Lieferkette: vom nationalen zum europäischen Recht

37. Band ab jetzt erhältlich.

u.a. zu den Themen postmortaler Persönlichkeitsschutz und Arzthaftungsrecht.


Jurstische Ausbildung

Deutsch-Italienischer Bachelorstudiengang (LL.B. Köln/Florenz)

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen werden den Grad eines „Bachelor of Laws“ als gemeinsamen Abschluss der Universität zu Köln und der Università degli Studi di Firenze erwerben (Joint Degree). Unter Anrechnung der Studienleistungen können im Anschluss die Studienabschlüsse „Erste Juristische Prüfung“ in Deutschland und „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“ in Italien ohne großen Zeitverlust erworben werden. Daher decken sich die meisten Studieninhalte des Bachelor-Studiengangs mit den Studieninhalten der jeweiligen regulären rechtswissenschaftlichen Studienabschlüsse beider Fakultäten. Der Studiengang wird durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) gefördert. Er wurde von der Universität zu Köln und der Università degli Studi di Firenze im Jahr 2015 ins Leben gerufen und wird von den Programmbeauftragen Prof. Dr. Mansel (Köln) und Prof. Dr. Caponi (Florenz) betreut.

Bewerben können sich alle Interessierten bis zum 15. Juli eines jeden Jahres.