Ausbildung im italienischen Recht

Deutsch-Italienischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften (LL.B. Köln/Florenz)

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen werden den Grad eines „Bachelor of Laws“ als gemeinsamen Abschluss der Universität zu Köln und der Università degli Studi di Firenze erwerben (Joint Degree). Unter Anrechnung der Studienleistungen können im Anschluss die Studienabschlüsse „Erste Juristische Prüfung“ in Deutschland und „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“ in Italien ohne großen Zeitverlust erworben werden. Daher decken sich die meisten Studieninhalte des Bachelor-Studiengangs mit den Studieninhalten der jeweiligen regulären rechtswissenschaftlichen Studienabschlüsse beider Fakultäten. Der Studiengang wird durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) gefördert. Er wurde von der Universität zu Köln und der Università degli Studi di Firenze im Jahr 2015 ins Leben gerufen und wird von den Programmbeauftragen Prof. Dr. Mansel (Köln) und Prof. Dr. Caponi (Florenz) betreut.

Bewerben können sich alle Interessierten bis zum 15. Juli eines jeden Jahres.

Ausbildung

Studienaufenthalte in Italien sind im Rahmen des Erasmus–Programm möglich. Adressen sind bei den Akademischen Auslandsämter der Universitäten erhältlich, sowie bei den Erasmus-Beauftragten der Juristischen Fakultäten.

Bitte beachten Sie hierzu die von uns nachfolgend zusammengestellten Links:

Der Erwerb eines italienischen Universitätsabschlusses (sog. laurea)

Wer ein deutsches Staatsexamen abgelegt hat, kann in Italien die „laurea“, den Universitätsabschluss, der das Äquivalent zum ersten Staatsexamen darstellt, erwerben. Die für das deutsche Examen erbrachten Leistungen rechnet die italienische Universität pauschal an. Das führt dazu, dass der deutsche Student nur ein verkürztes Programm an Scheinen machen muss. Zusammen mit der tesi erfordert diese einen Zeitaufwand von etwa eineinhalb Jahren.

Zunächst muss man sich regulär an einer italienischen Universität einschreiben. Dann kann man einen Antrag auf Anrechnung des deutschen Staatsexamens beim Dekanat der Fakultät stellen. Diese Prüfungen werden, wie dargestellt, am Ende eines akademischen Jahres im Juli abgenommen.

Die Vorbereitung auf die Prüfungen besteht im Wesentlichen darin, die angegebene Literatur durchzuarbeiten. Weder ist der Besuch von Veranstaltungen zwingend erforderlich noch überhaupt ein längerer Aufenthalt in Italien. Bereits während des akademischen Jahres, vor Ablegung der Prüfungen, kann man mit dem Schreiben der tesi beginnen. Zwar ist es ohne ein vollständiges Studium in Italien wohl kaum möglich, eine überdurchschnittliche tesi zu erstellen, mithilfe ausreichender Italienischkenntnisse ist es jedoch möglich, die laurea zu erwerben.

Wer sich für dieses Studium interessiert, sollte sich bis zum 15.3. desselben Jahres bei einem italienischen Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland bewerben.

(aus Großfeld/Vieweg, JuS-Auslandsstudienführer, 2. Aufl. 1991, S. 71)

Postgraduate–Abschlüsse (LL.M.)

Postgraduate–Abschlüsse (LL.M.) werden nach hiesigem Kenntnisstand in Italien nur vereinzelt angeboten.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter

Wahlstation und Praktikum in Italien

Liste von Kanzleien in Italien:

Falls Sie eine Liste italienischer Kanzleien erhalten möchten, die sich grundsätzlich bereit erklärt haben, Praktikanten oder Referendare aufzunehmen, so können Sie unter Angabe der gewünschten Region das Sekretariat kontaktieren.

Die Tätigkeit als Rechtsanwalt in Italien:

Für die Tätigkeit als Rechtsanwalt in Italien stehen dem deutschen Anwalt die Möglichkeiten der Rechtsanwalts-Freizügigkeitsrichtlinie (Nr. 98/5/EG v. 16.2.1998, vgl. NJW 1998, 1466; Text in EuZW 1998, 523) offen. Italien hat diese Richtlinie durch Gesetzesverordnung Nr. 96 vom 21. 5. 2001 umgesetzt.

Moot Court


Ausbildung in Deutschland für italienische Juristen